Allgemeine Geschäftsbedingungen

Business legal documents

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen RheinHygiene Night (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden. Die AGB regeln die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen aller Art, insbesondere objektreinigende Leistungen, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Spezialreinigung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. durch Annahme einer Dienstleistung) zustande kommen. Die vereinbarten Leistungen, Preise und Konditionen werden in einem separaten Auftragsbestätigung oder Dienstvertrag dokumentiert.

§3 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder der Auftragsbestätigung. Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere:

  • Regelmäßige Unterhaltsreinigung von Wohn- und Geschäftsräumen
  • Grundreinigung und Fensterreinigung
  • Teppich- und Polsterreinigung
  • Desinfektionsreinigung
  • Objektreinigung nach Bauarbeiten
  • 24-Stunden-Notdienst

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis des Anbieters. Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmer). Die gesetzliche Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Die Zahlung erfolgt:

  • Bei regelmäßigen Leistungen monatlich im Voraus oder nach Rechnungsstellung
  • Bei einmaligen Leistungen nach Auftragsabschluss
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§5 Ausführung der Leistungen

Der Anbieter führt die Reinigungsleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit geeigneten, umweltfreundlichen Reinigungsmitteln aus. Die vereinbarten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Der Kunde stellt die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Zugänge, Strom, Wasser und ggf. Reinigungsmittel zur Verfügung. Werden vereinbarte Termine durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten, behält der Anbieter den Anspruch auf Vergütung.

§6 Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Kunde hat Schäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, dem Anbieter zu melden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt.

§7 Kündigung

Ein Vertrag mit unbestimmter Laufzeit kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtig Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Schwere Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Wiederholte mangelhafte Leistungserbringung

§8 Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich.

§9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

RheinHygiene Night - Kleinunternehmer